Im kommenden Jahr fließen 20.592.360,00 Euro staatliche Mittel als Schlüsselzuweisungen in den Landkreis Freising. Davon erhalten die kreisangehörigen Gemeinden 7.893.084,00 Euro und der Landkreis 12.699.276,00 Euro.
Die Schlüsselzuweisungen werden jährlich nach einem bestimmten Schlüssel auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes berechnet. Auf diese Weise werden die Kommunen im Landkreis Freising an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt. Die Ursache warum einzelne Gemeinden im Landkreis in diesem Jahr weniger Geld erhalten, ist die hohe Leistungsfähigkeit. Wegen der gestiegenen Steuerkraft einzelner Gemeinden erhalten diese weniger Schlüsselzuweisungen als noch im vergangenen Jahr. Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2012.
Bayernweit steigen die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2014 um 85 Millionen Euro bzw. 2,9 Prozent auf 2,97 Milliarden Euro. Das hilft vor allem finanzschwachen Kommunen. In Bayern schaffen wir damit erneut Spielräume für ein attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld vor Ort. Unsere Kommunen können sich auf den Freistaat verlassen!
Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2014 auf 8,04 Milliarden Euro. Der Zuwachs bei den reinen Landesleistungen (7,51 Milliarden Euro) beträgt 2,6 Prozent gegenüber 2013. Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten! Neben den Schlüsselzuweisungen kommen den Kommunen 2014 insbesondere erneut 100 Millionen Euro allgemeine Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sowie eine Steigerung der Investitionspauschale um 50 Millionen Euro zugute.
Über Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen im Landkreis Freising an den Steuereinnahmen des Freistaates beteiligt. Die Schlüsselzuweisungen profitieren 2014 von der aufkommensbedingten Erhöhung des allgemeinen Steuerverbundes.
Schlüsselzuweisungen haben generell die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Noch stehen allerdings die Schlüsselzuweisungen 2014 unter Vorbehalt, da der Landtag im Frühjahr 2014 noch über den Nachtragshaushalt 2014 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2014 entscheiden muss.