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Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft!
Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft!

02.02.2018

Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft!

Die CSU-Landtagsfraktion hat auf ihrer Klausurtagung am 17.01.2018 in Kloster Banz beschlossen, dassdie Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich abgeschafft werden. Wir wollen aber auch die Kommunen nicht im Regen stehen lassen, die künftig keine Anliegerbeiträge mehr erheben können.Einzelheiten wie Übergangsregelungen oder die finanzielle Unterstützung der Kommunen werden wir in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten.

Die CSU-Landtagsfraktion strebt eine nachhaltige Befriedung der mittlerweile hoch emotionalen Diskussion um die Erhebung von Eigentümerbeiträgen beim Ausbau von kommunalen Straßen an. Dazu ist eine schnelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erforderlich.

Es geht dabei um den Ausgleich der Interessen der Städte und Gemeinden bzgl. der Finanzierung von Ausbaumaßnahmen an deren städtischen bzw. gemeindlichen Straßennetzen einerseits und den Interessen der an diesen Straßen anliegenden Eigentümer, durch zu leistende finanzielle Beiträge nicht überfordert zu werden. Ausgangspunkt dabei ist, dass die Straßenbaulast für Ortsstraßen bei den Gemeinden und Städten liegt und diesen das verfassungsrechtliche Recht zusteht, ihren eigenen Finanzbedarf durch Abgaben zu decken.

Die Rechtslage ist in Bayern seit 1974 im Wesentlichen unverändert: Gem. Art. 5 Abs. 1 KAG „sollen“ die Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erheben.

Während die landesgesetzliche Rechtslage von jeher für alle Städte und Gemeinden identisch war, hat sich der konkrete Vollzug unterschiedlich entwickelt. Im bayerischen Durchschnitt haben 72,6 % der Kommunen

Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen, in Unterfranken waren es 97,1 %, in Niederbayern hingegen nur 39,1 %. Der unterschiedliche Vollzug hat den Landtag bei einer Reform des Art. 5 KAG im Jahr 2016 einstimmig dazu bewogen, die Rechtslage nicht grundlegend zu ändern, sondern die bestehende sog. „Soll-Vorschrift“ unverändert beizubehalten. Ergänzt wurde das KAG lediglich um die alternative Möglichkeit, sog. „wiederkehrende Beiträge“ zu erheben, und um diverse Regelungen, um die beitragsfähigen Maßnahmen auf den tatsächlich erforderlichen Aufwand zu beschränken.

Die mit den Änderungen des KAG im Jahr 2016 angestrebte Befriedung des Themas ist jedoch nicht eingetreten. Dies ist auch vor Abschluss der vom Landtag ebenfalls einstimmig beschlossenen Evaluierung der Gesetzesänderungen zum April 2018 schon abzusehen. Insbesondere ist abzusehen, dass mit Korrekturen im Detail eine nachhaltige Lösung nicht zu erreichen ist. Insbesondere haben neuere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (insbesondere die sog. Hohenbrunn-Entscheidung) dazu beigetragen, dass die vom Landtag 2016 angestrebte Flexibilität nicht erreicht werden kann, da die sog. Soll-Vorschrift faktisch zu einer Muss-Vorschrift geworden ist.

Die sehr grundsätzlichen Zielkonflikte bei dieser Thematik liegen also auf der Hand und können nur durch eine einvernehmliche, nachhaltige Lösung zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.

Im Blick hat die CSU-Landtagsfraktion dabei einerseits die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, andererseits die Städte und Gemeinden, die sie nicht im Stich lassen möchte, aber auch die Allgemeinheit insgesamt.


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