21.11.2025
Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes: Bundestag sichert den lokalen Eigenverbrauch netzdienlich abgeregelter Solaranlagen
Selbst produzierter Strom soll auch genutzt werden können, wenn die PV-Anlage wegen Netzüberlastung abgeregelt werden muss: Im novellierten Energiewirtschaftsgesetz hat der Deutsche Bundestag ein für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen leidliches Thema nutzerfreundlich geregelt.
Bislang können Netzbetreiber Anlagen vollständig abschalten, wenn das Netz zu überlasten droht – das ist gerade im Frühjahr und Sommer zur Mittagszeit häufig der Fall. Dann müssen auch Betreiber von Solaranlagen Strom aus dem Netz zukaufen. Also genau dann, wenn die Photovoltaikanlage viel produziert, kann sie bisher einfach extern abgeschaltet werden und so weder einspeisen noch selbst genutzt werden. Nach der neuen Regelung sind nun zuerst die Netzbetreiber in der Pflicht: sie müssen alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor es zu diesen sogenannten Redispatch-Maßnahmen kommen darf. Zudem wird der lokale Eigenverbrauch selbst produzierten Stroms explizit geschützt, wie es europäisches Recht vorsieht.
Es ist sehr erfreulich, dass die Regierungskoalition eine wirtschaftlich sinnvolle und lebensnahe Lösung gefunden hat! Ich begrüße das im Sinne vor allem der mittelständischen Betriebe außerordentlich. Wer in PV investiert, darf am Ende nicht der Dumme sein. Für seinen erfolgreichen Einsatz danke ich unserem Bundestagsabgeordneten Christian Moser sehr herzlich. Ich bin sehr froh, dass mit diesem Gesetz die praktische Umsetzung der Energiewende vor Ort erleichtert wird. Für den Wirtschaftsstandort Bayern ist das ein wichtiges Signal!