
11.11.2015
Keine unnötigen bürokratischen Hürden für Ehrenamtliche
Gute Nachrichten für alle Ehrenamtlichen im Landkreis Freising. Die Finanzminister der Länder haben das zuständige Bundesfinanzministerium aufgefordert, künftig unnötige Hürden für ehrenamtlich Tätige bei der Anerkennung von Aufwandsspenden abzubauen.
Ehrenamtlich Tätige können in ihrer Steuererklärung sogenannte Aufwandsspenden geltend machen und dadurch ihrer Steuerlast minimieren. Eine Aufwandsspende ist der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten. Aktuell müssen Ehrenamtliche aufgrund eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2014 gegen-über dem Verein alle drei Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Erstattungsanspruchs schriftlich erklären, dass sie auf die Bezahlung der Aufwendungen verzichten. Bei regelmäßiger ehrenamtlichen Tätigkeit führt dies zu unnötiger Bürokratie und senkt damit die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme am Ehrenamt in der Bürgerschaft. Mit dem vorliegenden Beschluss haben die Finanzminister das zuständige Bundesfinanzministerium gebeten, in solchen Fällen von regelmäßigem Ehrenamt statt der „Drei-Monats-Regel“ eine Jahresfrist vorzusehen. Die Voraussetzungen zum steuerlichen Abzug sind erstens, die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung die vor der zum Aufwand führenden Tätigkeit getroffen sein muss, zweitens kann der Aufwendungsersatzanspruch aufgrund Satzung oder durch einen rechtsgültigen Vorstandsbeschluss eingeräumt werden. Drittens müssen Ansprüche auf Aufwendungsersatz ernsthaft eingeräumt werden und dürfen nicht vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Bereits im Januar dieses Jahres ging ein Schreiben der Jungen Gruppe der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag an den Bundesfinanzminister mit der Bitte das Ehrenamt nicht unnötig zu erschweren. Die eingeforderte Erleichterung der Dokumentationspflicht ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement, der vielen Personen zugutekäme, die in den bayerischen Vereinen ehrenamtlich tätig sind.