
09.08.2018
Freisinger Landwirte profitieren von Soforthilfen für dürregeschädigte Landwirte der bayerischen Staatsregierung!
Die bayerische Staatsregierung setzt auf rasche Hilfen für dürregeschädigte Landwirte. Mehrkosten für Futtermittel sollen zur Hälfte ausgeglichen werden Weiterhin hilft der Freistaat Bayern auch bei massiv von Ernteausfällen betroffenen Betrieben. Wir in Bayern stehen zu unseren Landwirten! Für uns ist es selbstverständlich, sie in dieser schwierigen Situation nicht im Stich zu lassen. Ich sehe nun die Bundesregierung in der Pflicht, schnellstmöglich für Klarheit beim Ersatz von Ernteausfällen zu sorgen.
Die Hilfen für die Landwirte sind nötig, da in vielen Betrieben wegen der Ernteausfälle bereits das Futter für die Tiere knapp wird. Das Kabinett hat daher finanzielle Mittel für den Zukauf von Futtermitteln beschlossen. „Überall dort, wo erhebliche Ertragseinbußen zu erwarten sind, wollen wir die Mehrkosten für Grundfutter zur Hälfte maximal bis zu 50.000 Euro pro Betrieb ausgleichen“, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Um die Futterbeihilfe möglichst rasch und unbürokratisch auszahlen zu können, haben wurden pauschal Gebiete festgelegt, in denen im Futterbau ein Ertragsrückgang von mindestens 30 % zu erwarten ist. Das sind derzeit von Norden her alle Landkreise bis einschließlich der Landkreise Dillingen an der Donau, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Erding, Mühldorf am Inn und Altötting. In diesen Gebieten werden generell sämtliche Futterbaubetriebe als förderfähig anerkannt. Auch in südlicher gelegenen Landkreisen kann die Futterbeihilfe beantragt werden, wenn ein Ertragsrückgang von mindestens 30 % im Einzelbetrieb nachgewiesen wird. Der Zuschuss beträgt 50 % des (durch Rechnungen und Zahlungsnachweis belegten) Zukaufs von Grundfutter. Er wird für maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres gezahlt. Die Rechnungen werden ab 1. August anerkannt. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50 000 Euro pro Betrieb. Für alle Antragsteller gilt ein Selbstbehalt von 500 Euro. Die Antragstellung ist als Online-Verfahren geplant und soll noch im August starten.