21.09.2012
Einsatz der Bundeswehr in der Terrorabwehr wird Deutschland sicherer machen
Wir können Deutschland jetzt ein großes Stück sicherer machen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt uns in unserer Linie, die Bundeswehr in Ausnahmefällen zur Terrorbekämpfung im Inland einzusetzen.
Daher begrüße ich die heutige Entscheidung aus Karlsruhe.
Damit könne jetzt eine seit Jahren von der CSU erhobene Kernforderung praktisch umgesetzt werden. Für bestimmte Bedrohungslagen durch Terroristen reichen die Mittel der Polizei nicht aus. In solchen Fällen brauchen wir die Möglichkeit, die Streitkräfte mit ihren spezifisch militärischen Waffen, wie zum Beispiel Kampfflugzeugen, einzusetzen.
Bislang stand die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einem Einsatz „spezifisch militärischer Waffen“ im Inland entgegen. Solche Mittel werden aber dringend gebraucht, wenn zum Beispiel – wie am 11. September 2001 in New York passiert – Menschenleben massiv aus der Luft bedroht würden. Da können wir nicht eine Polizeistreife mit zwei Pistolen losschicken!
Das Urteil widerlege die ewigen Blockierer in diesen Fragen, vor allem SPD und Grüne. Deren linke Wortakrobatik von der „Militarisierung der inneren Sicherheit“ werde damit als eindeutig überzogen und unangemessen entlarvt. Ich bin sehr erleichtert, dass unser höchstes Gericht in Deutschland die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ebenso hoch einschätzt wie wir.
Ich bin mir sicher, dass die Bundesregierung den neuen Spielraum sehr verantwortungsvoll ausgestalten wird. Die Karlsruher Entscheidung hat ihren Ursprung in dem von der Bayerischen und Hessischen Staatsregierung anhängig gemachten Verfahren.